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Gerichtsvollzieher in Deutschland - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 7)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:An der langen Wiese 23, 34298 Helsa
Telefon:01735108289
Fax:032223946298
Sprechzeiten:Mo. v. 08:30-09:30 Uhr
Do. v. 12:00-13:00 Uhr
Anschrift:Friedrich Wilhelm Straße 39, 37269 Eschwege
Telefon:056513391201
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rosenstr. 16, 37520 Osterode am Harz
Telefon:05522919800
Fax:05522919820
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Mi 16-17 Uhr
Anschrift:Am Zwinger 12, 34355 Staufenberg
Telefon:05543999512
Fax:05543999513
Sprechzeiten:Di 17:30-18 Uhr
Anschrift:Kulmer Weg 3, 34346 Hann. Münden
Telefon:0554177888934
Fax:0554131323
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Fr 14-15 Uhr
Anschrift:Oberdiebacher Str. 7, 99428 Weimar
Telefon:03643516983
Fax:03643748956
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Mi 13:30-14:30 Uhr
Anschrift:Schlossplatz 3, 34346 Hann. Münden
Telefon:05541955665715
Fax:05541988113
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Do 13-14 Uhr
Anschrift:Schönfelderstr. 4, 06556 Artern
Telefon:03466339602
Fax:03466339602
Sprechzeiten:Mi 12-13 Uhr Do 10-12 Uhr
Anschrift:Schönfelderstr. 4, 06556 Artern
Telefon:03466322532
Fax:03466322532
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-10 Uhr
Anschrift:Knüllstr. 24, 34212 Melsungen
Telefon:0566150384
Fax:056614664
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
Do 9:30-11 Uhr
61 - 70 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Deutschland? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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