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Lohnsteuerhilfe Schnelsen (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schulstr. 14, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon:041938800224
E-Mail:olaf.rupnow@vlh.de
Anschrift:Hamburger Landstr. 35-39, 21465 Wentorf
Telefon:04072544533
Fax:04072544531
E-Mail:ilke.hullmann@vlh.de
Anschrift:Cuxhavener Str. 100, 21614 Buxtehude
Telefon:04161714367
E-Mail:else.behrens@vlh.de
Anschrift:Götzberger Str. 98, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon:041938896970
E-Mail:martina.schuemann@vlh.de
Anschrift:Am Redder 38, 25336 Klein Nordende
Telefon:041219087414
Fax:041219098017
E-Mail:birgit.bendt@vlh.de
Anschrift:Norderstr. 4, 25335 Elmshorn
Telefon:041217808154
E-Mail:ralf.pontow@vlh.de
Anschrift:Theodor-Storm-Str. 6, 22941 Bargteheide
Telefon:04532268544
E-Mail:mirco.preuss@vlh.de
Anschrift:Dibberser Mühlenweg 91b, 21244 Buchholz
Telefon:041819447686
E-Mail:marion.thuernagel@vlh.de
Anschrift:Erikastr. 33, 21244 Buchholz
Telefon:04181291393
E-Mail:christina.reichentrog@vlh.de
Anschrift:Königsberger Str. 6, 22952 Lütjensee
Telefon:0415470202
Fax:0415475321
E-Mail:bettina.zacharias@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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