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Lohnsteuerhilfe Schnelsen (Seite 6)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wolfshorn 6, 21395 Tespe
Telefon:04133404100
E-Mail:evelin.stille@vlh.de
Anschrift:Lüneburger Str. 2, 21376 Salzhausen
Telefon:041729872144
E-Mail:kerstin.reinhartz@vlh.de
Anschrift:Teilfeld 11, 21339 Lüneburg
Telefon:04131681559
Fax:04131681373
E-Mail:ute.tietz@vlh.de
Anschrift:Am Berg 9, 21394 Südergellersen
Telefon:041358093230
E-Mail:gabi.baue@vlh.de
Anschrift:Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg
Telefon:041312873242
E-Mail:erika.woelbeling@vlh.de
Anschrift:Gasstr. 16, 25524 Itzehoe
Telefon:048219573613
E-Mail:britta.scheel@vlh.de
Anschrift:Neumünsterstraße 19, 23812 Wahlstedt
Telefon:045547162743
E-Mail:kristin.schuett@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Montag-Donnerstag: 09:00-13:00 Uhr
Donnerstag: 15:00-18:00 Uhr
Anschrift:Gaußstr. 8, 21335 Lüneburg
Telefon:04131681341
E-Mail:roland.fuchs@vlh.de
Anschrift:Zur Ohe 7, 21406 Melbeck
Telefon:041349096969
Fax:04134907684
E-Mail:kristina.schmidt-orgass@vlh.de
Anschrift:Parkstr. 33, 24594 Hohenwestedt
Telefon:0487199198080
Fax:0487199198089
E-Mail:martina.jacobsen@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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