Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Klosterwall 6, 20095 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@hamburg-mitte.hamburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf |
Telefon: | 040700780 |
Fax: | 04070078189 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Jessenstr. 1, 22767 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | bezirksamt@altona.hamburg.de |
Anschrift: | Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld |
Telefon: | 04083037167 |
Fax: | 04083037177 |
E-Mail: | rathaus@stadt-schenefeld.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude |
Telefon: | 041615016310 |
Fax: | 0416150171555 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.buxtehude.de |
Anschrift: | Am Gräfengericht 2, 21635 Jork |
Telefon: | 04162914735 |
Fax: | 041625461 |
E-Mail: | bauen@jork.de |
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Im nördlichen Teil Harburgs, im Alten Land ist der Stadtteil Francop gelegen. Bekannt ist Francop vor allem durch seinen vielseitigen Obstanbau. Das Ortsbild wird sehr durch idyllische, historische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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