Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch |
Telefon: | 062515967302 |
Fax: | 062515967100 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 5, 64683 Einhausen |
Telefon: | 062519602400 |
Fax: | 062519602470 |
E-Mail: | post@einhausen.de |
Anschrift: | Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim (Bergstraße) |
Telefon: | 06252131150 |
Fax: | 06252131138 |
E-Mail: | bauen@stadt.heppenheim.de |
Anschrift: | Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim |
Telefon: | 06251140 |
Fax: | 0625114127 |
E-Mail: | info@bensheim.de |
Anschrift: | Rathausstraße 2, 68642 Bürstadt |
Telefon: | 062067010 |
Fax: | 06206701280 |
E-Mail: | online-service@buerstadt.de |
Anschrift: | Untergasse 16, 64673 Zwingenberg |
Telefon: | 06251700337 |
Fax: | 06251700366 |
E-Mail: | kontakt@zwingenberg.de |
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Lorsch im Kreis Bergstraße ist vor allem für das Kloster Lorsch bekannt, welches zum Weltkulturerbe zählt, und liegt in der Oberrheinischen Tiefebene. Schon 764 wurde die Abtei Lorsch erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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