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Anschrift: | Darmstädter Straße 7, 64404 Bickenbach |
Telefon: | 06257933010 |
Fax: | 06257933018 |
E-Mail: | info@bickenbach-bergstrasse.de |
Anschrift: | Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518812341 |
Fax: | 061518812411 |
E-Mail: | bauaufsicht@ladadi.de |
Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518810 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bickenbacher Straße 6, 64665 Alsbach-Hähnlein |
Telefon: | 062575008576 |
Fax: | 062575008601 |
E-Mail: | info@alsbach-haehnlein.de |
Anschrift: | Georg-Kaiser-Platz 3, 64342 Seeheim-Jugenheim |
Telefon: | 06257990221 |
Fax: | 06257990480 |
E-Mail: | postfach@seeheim-jugenheim.de |
Anschrift: | Untergasse 16, 64673 Zwingenberg |
Telefon: | 06251700337 |
Fax: | 06251700366 |
E-Mail: | kontakt@zwingenberg.de |
Anschrift: | Kirchstraße 12, 64319 Pfungstadt |
Telefon: | 061579881104 |
Fax: | 061579881300 |
E-Mail: | info@pfungstadt.de |
Anschrift: | Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim |
Telefon: | 06251140 |
Fax: | 0625114127 |
E-Mail: | info@bensheim.de |
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Im Jahre 874 wurde Bickenbach erstmals schriftlich genannt und befindet sich heute im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Sehenswert sind unter anderem die Pfarrkirche mit Bauteilen aus der Gotik und des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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