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Anschrift: | Otzbergstr. 4, 64372 Ober-Ramstadt |
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Anschrift: | Brückenstr. 47, 64397 Modautal |
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Anschrift: | Industriering 8, 64850 Schaafheim |
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Anschrift: | In den Eichen 9, 64319 Pfungstadt |
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Anschrift: | Darmstädter Str. 35, 64807 Dieburg |
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Anschrift: | Postfach 1250, 63167 Obertshausen |
Telefon: | 061049720320 |
Fax: | 061049720321 |
Anschrift: | Lißberger Straße 4, 63686 Ortenberg |
Telefon: | 06046468906 |
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Anschrift: | Forststr. 20, 63322 Rödermark |
Telefon: | 0607497923 |
Anschrift: | Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt |
Telefon: | 061519925631 |
Fax: | 061519925632 |
E-Mail: | verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de |
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Groß-Zimmern liegt ca. 15 km östlich von Darmstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Der Ort fand im Jahr 1250 seine erste urkundliche Erwähnung. Groß-Zimmern gliedert sich in die Ortsteile Klein-Zimmern...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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