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Anschrift: | Otzbergstraße 13, 64853 Otzberg |
Telefon: | 061629604400 |
Fax: | 061629604128 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@otzberg.de |
Anschrift: | Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518812341 |
Fax: | 061518812411 |
E-Mail: | bauaufsicht@ladadi.de |
Anschrift: | Jägertorstr. 207, 64289 Darmstadt |
Telefon: | 061518810 |
Fax: | 061518811095 |
E-Mail: | kreisverwaltung@ladadi.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 64823 Groß-Umstadt |
Telefon: | 06078781221 |
Fax: | 06078781226 |
Anschrift: | Cestasplatz 1, 64354 Reinheim |
Telefon: | 06162805501 |
Fax: | 06162805999 |
E-Mail: | stadtverwaltung@reinheim.de |
Anschrift: | Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach |
Telefon: | 0616180925 |
Fax: | 0616180931 |
E-Mail: | info@brensbach.de |
Anschrift: | Montmelianer Platz 4, 64739 Höchst im Odenwald |
Telefon: | 0616370851 |
Fax: | 0616370832 |
E-Mail: | info@hoechst-i-odw.de |
Anschrift: | Marktstraße 28-30, 64401 Groß-Bieberau |
Telefon: | 06162800625 |
Fax: | 06162800627 |
E-Mail: | j.loos@gross-bieberau.de |
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Der durch die Veste bekannte Ort befindet sich im Landkreis Darmstadt-Dieburg und beherbergt zahlreiche namhafte Museen, beispielsweise die Alte Schmiede, das Spielzeugmuseum und das Museum Sammlung zur...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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