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Familiengerichte in Hessen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen
Telefon:027133730
Fax:02713373449
E-Mail:poststelle@ag-siegen.nrw.de
Anschrift:Wörthstraße 14, 56457 Westerburg
Telefon:026639813
Fax:02663981400
E-Mail:agwes@ko.mjv.rlp.de
Anschrift:Im Ohle 6, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg
Telefon:0297496260
Fax:02974962646
E-Mail:poststelle@ag-schmallenberg.nrw.de
Anschrift:Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege
Telefon:056513391201
Fax:056513391251
E-Mail:verwaltung@ag-eschwege.justiz.hessen.de
Anschrift:Bei der Erlesmühle 1, 64807 Dieburg
Telefon:060712030
Fax:0607121126
E-Mail:verwaltung@ag-dieburg.justiz.hessen.de
Anschrift:Schloßberg 11, 65582 Diez
Telefon:0643292530
Fax:064329253401
E-Mail:agdie@ko.mjv.rlp.de
Anschrift:Theaterplatz 5, 99817 Eisenach
Telefon:036912470
Fax:03691247200
E-Mail:poststelle@agesa.thueringen.de
Anschrift:Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Telefon:036935090
Fax:03693509540
E-Mail:poststelle@agmgn.thueringen.de
Anschrift:Römerstr. 80, 63785 Obernburg
Telefon:060226280
Fax:06022628222
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Straße 45, 65428 Rüsselsheim
Telefon:061422030
Fax:06142203100
E-Mail:verwaltung@ag-ruesselsheim.justiz.hessen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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