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Hochbauämter in Großenlüder - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
2.57 km von Großenlüder
Anschrift:St.-Georg-Straße 2, 36137 Großenlüder
Telefon:06648950032
Fax:06648950095
E-Mail:dieter.derbort@grossenlueder.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 15-18:30 Uhr
(3)
Bauamt des Landkreises
9.14 km von Großenlüder
Anschrift:Wörthstr. 15, 36037 Fulda
Telefon:066160060
Fax:066160067077
E-Mail:bauaufsicht@landkreis-fulda.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Großenlüder

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Bauamt
7.15 km von Großenlüder
Anschrift:Fuldaer Straße 2, 36364 Bad Salzschlirf
Telefon:06648930312
Fax:06648930322
E-Mail:bauamt@badsalzschlirf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(2)
Bauamt
8.61 km von Großenlüder
Anschrift:Schlossstraße 1, 36037 Fulda
Telefon:06611021672
Fax:06611022671
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bauamt
8.84 km von Großenlüder
Anschrift:Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld
Telefon:06650962015
Fax:06650962030
E-Mail:bauabteilung@gemeinde-hosenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-19 Uhr
(1)
Bauamt (Gemeinde Wartenberg)
10.24 km von Großenlüder
Anschrift:Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg
Telefon:06641969817
Fax:06641969824
E-Mail:info@gemeinde-wartenberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
(3)
Bauamt
11.06 km von Großenlüder
Anschrift:Rathausplatz 1, 36100 Petersberg
Telefon:0661620634
Fax:0661620650
E-Mail:gemeinde@petersberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 13.30-15.30 Uhr, Mi 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Großenlüder
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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