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Gerichtsvollzieher in Hessen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 8)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Postfach 35 01, 63755 Alzenau
Telefon:060235072232
Anschrift:Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:061086197126
Fax:061086197127
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Mi 7:30-8:30 Uhr
Anschrift:Auf dem Keipersnickel 9, 63457 Hanau
Telefon:06181572366
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
Anschrift:In der Wink 25, 60437 Frankfurt am Main
Telefon:069505292
Fax:06995058363
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
Anschrift:Hochstädter Str. 9, 63075 Offenbach am Main
Telefon:069861389
Sprechzeiten:Mo 13-14 Uhr Mi 16-17 Uhr
Anschrift:In den Obstgärten 9, 63075 Offenbach am Main
Telefon:06986009085
Sprechzeiten:Do 11-12 Uhr
Anschrift:Homburger Landstr. 186, 60435 Frankfurt am Main
Telefon:06995454989
Anschrift:Am Christner See 10, 63796 Kahl am Main
Telefon:061882290
Sprechzeiten:Mo 15-15:30 Uhr
Anschrift:Hoherodskopfstr. 86, 60435 Frankfurt am Main
Telefon:0695485772
Fax:06990547969
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
Anschrift:Mauerstr. 25, 35781 Weilburg
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
71 - 80 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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