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Gerichtsvollzieher in Hessen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 9)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:01772171780
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr
Fr 13-14 Uhr
Anschrift:Am Kiefernhain 11 a, 63512 Hainburg
Telefon:015122369436
Sprechzeiten:Di 16-18 Uhr
Mi 11-12 Uhr Uhr (AG Seligenstadt)
Anschrift:Goerdeler Str. 14a, 63165 Mühlheim
Telefon:061088255734
Sprechzeiten:Mo+Mi 14:30-15:30 Uhr
Anschrift:Kettelerstr. 84, 63512 Hainburg
Telefon:0618260614
Sprechzeiten:Mo 11:30-12:30 Uhr
Anschrift:Kaiser-Friedrich-Straße 8 a, 35619 Braunfels
Telefon:064429380484
Fax:064429591703
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Am Stegleiter 12, 63776 Mömbris-Hohl
Telefon:060298958
Anschrift:Heilmannstr. 29, 60439 Frankfurt am Main
Telefon:015203104513
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr
Anschrift:Untergasse 13, 35781 Weilburg
Telefon:06471517711
Fax:06471517712
Sprechzeiten:Di 8:30-9:30 Uhr Do 14-15 Uhr
Anschrift:Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon:01726756257
Sprechzeiten:Mo+Mi 11:30-12:30 Uhr
Anschrift:Postfach 62 01 14, 60350 Frankfurt am Main
Telefon:01608405128
Sprechzeiten:Di+Do 10-11 Uhr
81 - 90 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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