Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 1, 36251 Ludwigsau |
Telefon: | 06621920130 |
Fax: | 06621920192 |
E-Mail: | info@ludwigsau.de |
Anschrift: | Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld |
Telefon: | 06621872111 |
Fax: | 06621871126 |
E-Mail: | info@hef-rof.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Weinstr. 16, 36251 Bad Hersfeld |
Telefon: | 06621201780 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausmarkt 1, 36179 Bebra |
Telefon: | 06622501151 |
Fax: | 06622501160 |
E-Mail: | bauamt@bebra.de |
Anschrift: | Hersfelder Str. 14, 36282 Hauneck |
Telefon: | 06621506016 |
Fax: | 06621506030 |
E-Mail: | frank.roeth@hauneck.de |
Anschrift: | Schlossplatz 2, 36289 Friedewald |
Telefon: | 06674921080 |
Fax: | 06674921050 |
E-Mail: | sabine.grenzebach@friedewald-hessen.de |
Anschrift: | Eisenacher Straße 12a, 36217 Ronshausen |
Telefon: | 06622923114 |
Fax: | 06622923120 |
E-Mail: | gemeinde@ronshausen.de |
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Ludwigsau an der Fulda befindet sich im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, beispielsweise das Schloss Ludwigseck (um 1400) und die Fliegergedenkstätte „In...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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