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Hochbauämter in Haiger - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bauamt
4.99 km von Haiger
Anschrift:Marktplatz 7, 35708 Haiger
Telefon:02773811206
Fax:02773811344
E-Mail:info@haiger.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr Do 7-12:30 Uhr und 13:30-18 Uhr Fr 7-12 Uhr
Anschrift:Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar
Telefon:064414071717
Fax:064414071051
E-Mail:bauaufsicht@lahn-dill-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Haiger

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bauamt
7.63 km von Haiger
Anschrift:Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf
Telefon:02739802267
Fax:02739802139
E-Mail:rathaus@wilnsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 - 12.15 & 13.15 - 16.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.00 Uhr
(14)
Bauamt
8.47 km von Haiger
Anschrift:Bahnhofsplatz 1, 35683 Dillenburg
Telefon:027718960
Fax:02771896178
E-Mail:stadt@dillenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
9.26 km von Haiger
Anschrift:Hauptstraße 92, 35716 Dietzhölztal
Telefon:0277480731
Fax:0277480750
E-Mail:m.schneider@dietzhoelztal.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12:30 Uhr und 13:30-17 Uhr
Di-Do 8-12:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(2)
Bauamt
10.03 km von Haiger
Anschrift:Eicher Weg 13, 57299 Burbach
Telefon:027364560
Fax:027364555
E-Mail:rathaus@burbach-siegerland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(2)
Bauamt
10.03 km von Haiger
Anschrift:Nassauer Straße 11, 35713 Eschenburg
Telefon:02774915104
Fax:02774915310
E-Mail:info@eschenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16:30 Uhr und Di+Do 14-15:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Haiger
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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