Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 34376 Immenhausen |
Telefon: | 05673503160 |
Fax: | 05673503188 |
E-Mail: | dennis.nikolaiczek@immenhausen.de |
Anschrift: | Wilhelmshöher Allee 19-21, 34117 Kassel |
Telefon: | 056110030 |
Fax: | 0561779964 |
E-Mail: | info@landkreiskassel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Im Ort 1, 34314 Espenau |
Telefon: | 05673999327 |
Fax: | 05673999331 |
E-Mail: | gemeinde@espenau.de |
Anschrift: | Markt 1, 34393 Grebenstein |
Telefon: | 0567470520 |
Fax: | 0567470530 |
E-Mail: | oliver.kesper@stadt-grebenstein.de |
Anschrift: | Holländische Straße 35, 34379 Calden |
Telefon: | 0567470246 |
Fax: | 0567470236 |
E-Mail: | gemeinde@calden.de |
Anschrift: | Rathaus, 34246 Vellmar |
Telefon: | 056182923001 |
Fax: | 056182921081 |
E-Mail: | info@vellmar.de |
Anschrift: | Am Rathaus 9, 34233 Fuldatal |
Telefon: | 056198181400 |
Fax: | 056198182009 |
E-Mail: | info@fuldatal.de |
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Immenhausen im Landkreis Kassel ist der Standort des Bundeszentrums des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder und liegt am Südwesthang des Reinhardwaldes an der Holzkape. Gegliedert ist Immenhausen in...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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