Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Steinbacher Straße 10, 65614 Beselich |
Telefon: | 0648491230 |
Fax: | 06484912345 |
E-Mail: | gemeinde@beselich.de |
Anschrift: | Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn |
Telefon: | 06431296273 |
Fax: | 06431296494 |
E-Mail: | info@limburg-weilburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Allendorfer Straße 4, 35799 Merenberg |
Telefon: | 06471953911 |
Fax: | 06471953939 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@merenberg.de |
Anschrift: | Burgstraße 4, 65594 Runkel |
Telefon: | 06482916124 |
Fax: | 06482916144 |
E-Mail: | rathaus@stadtrunkel.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 65627 Elbtal |
Telefon: | 06436944613 |
Fax: | 06436944629 |
E-Mail: | info@elbtal.eu |
Anschrift: | Untermarkt 1, 65589 Hadamar |
Telefon: | 0643389144 |
Fax: | 0643389163 |
E-Mail: | stadtverwaltung@hadamar.de |
Anschrift: | Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg |
Telefon: | 0647131450 |
Fax: | 0647131488 |
E-Mail: | weilburg@weilburg.de |
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Beselich am Rand des Limburger Beckens liegt im Landkreis Limburg-Weilburg. Der Ort ist bekannt für die Klosterruine Beselich, die Wallfahrtskapelle Maria Hilf und die ehemalige Dampfmühle.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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