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Forstämter in Hasselroth - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Revierförsterei Hasselroth
4.95 km von Hasselroth
Anschrift:Rodenbacher Chaussee 10a, 63457 Hanau-Wolfgang
Telefon:06184938380
Fax:061819501940
E-Mail:hans-holger.rittershauss@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach telefonischer Vereinbarung
(5)
Forstamt Jossgrund
27.21 km von Hasselroth
Anschrift:Burgstr. 5, 63637 Jossgrund
Telefon:0605990060
Fax:06059900640
E-Mail:forstamtjossgrund@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 7:30-13 Uhr
(6)
Forstamt Schlüchtern
36.17 km von Hasselroth
Anschrift:Schlossstr. 24, 36381 Schlüchtern
Telefon:0666196450
Fax:06661964540
E-Mail:forstamtschluechtern@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:k. A.
Weitere Behörden in der Nähe von Hasselroth

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Revierförsterei Freigericht
2.32 km von Hasselroth
Anschrift:Rodenbacher Chaussee 10a, 63457 Hanau-Wolfgang
Telefon:06055935644
Fax:061819501940
E-Mail:markus.betz@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach telefonischer Vereinbarung
(0)
Revierförsterei Rodenbach
6.63 km von Hasselroth
Anschrift:Rodenbacher Chaussee 10a, 63457 Hanau-Wolfgang
Telefon:0618452400
Fax:061819501940
E-Mail:nils.koch@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach telefonischer Vereinbarung
(3)
Revierförsterei Roßbach
7.26 km von Hasselroth
Anschrift:Burgstr. 5, 63637 Jossgrund
Telefon:060519719605
Fax:06059900640
E-Mail:Hagen.Hollitzer@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach telefonischer Vereinbarung
(1)
Forstamt Hanau-Wolfgang
8.02 km von Hasselroth
Anschrift:Rodenbacher Chaussee 10a, 63457 Hanau-Wolfgang
Telefon:06181950190
Fax:061819501940
E-Mail:forstamthanauwolfgang@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-14 Uhr
(0)
Revierförsterei Linsengericht
10.61 km von Hasselroth
Anschrift:Rodenbacher Chaussee 10a, 63457 Hanau-Wolfgang
Telefon:01604706196
Fax:061819501940
E-Mail:alexander.zentz@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach telefonischer Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Forstamt Hasselroth
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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