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Anschrift: | Weigels 17, 36381 Schlüchtern |
Telefon: | 066616006750 |
Fax: | 066616006749 |
Anschrift: | Postfach 32, 61131 Schöneck |
Telefon: | 061879919630 |
Anschrift: | Auf dem Keipersnickel 9, 63457 Hanau |
Telefon: | 06181572366 |
Anschrift: | Unter dem Ringwall 1, 63599 Biebergemünd |
Telefon: | 060508604 |
Fax: | 06050907026 |
Anschrift: | Isarweg 13, 63456 Hanau |
Telefon: | 0618161692 |
Fax: | 06181988756 |
Anschrift: | Postfach 1250, 63167 Obertshausen |
Telefon: | 061049720320 |
Fax: | 061049720321 |
Anschrift: | Lißberger Straße 4, 63686 Ortenberg |
Telefon: | 06046468906 |
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Anschrift: | Am Schwimmbad 2, 85356 Freising |
Telefon: | 08161789993 |
Fax: | 08161789994 |
E-Mail: | poststelle@ag-fs.bayern.de |
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Ronneburg im Main-Kinzig-Kreis ist vor allem durch die Burg Ronneburg aus dem 13. Jahrhundert bekannt. Ronneburg grenzt südlich an die Stadt Langenselbold. Besichtigt werden sollten unter anderem die Kirche...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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