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Standesämter im Landkreis Main-Kinzig-Kreis - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Standesamt
13.76 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Am Bürgerzentrum 1, 63584 Gründau
Telefon:06051820323
Fax:06051820340
E-Mail:petra.schinzel@gruendau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Standesamt
14.44 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Martinusstraße 2, 63637 Jossgrund
Telefon:06059902616
Fax:06059902627
E-Mail:doris.hofmann@jossgrund.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(4)
Standesamt
18.07 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Krämerstraße 2, 36381 Schlüchtern
Telefon:0666185122
Fax:0666185199
E-Mail:stadtverwaltung@schluechtern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(3)
Standesamt
18.23 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Bodo-Käppel-Platz 1, 63594 Hasselroth
Telefon:06055880616
Fax:06055880640
E-Mail:h.alcaraz-janssen@hasselroth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Standesamt
19.3 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Rathausstraße 13, 63579 Freigericht
Telefon:06055916313
Fax:06055916190
E-Mail:standesamt@freigericht.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mi 15-18 Uhr
(25)
Standesamt
19.64 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Schulstraße 9, 63549 Ronneburg OT Hüttengesäß
Telefon:06184927619
Fax:06184927620
E-Mail:gemeinde@ronneburg.eu
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr Di 14-18:30 Uhr und Fr 7:30-12 Uhr
(2)
Standesamt
19.71 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Hauptstraße 14, 63639 Flörsbachtal
Telefon:06057900125
Fax:06057900116
E-Mail:ingrid.eppler-menz@floersbachtal.net
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Di 15-18:30 Uhr
(5)
Standesamt
21.57 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Schloßpark 2, 63505 Langenselbold
Telefon:06184802303
Fax:06184802269
E-Mail:standesamt@langenselbold.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 13:30-15:30 Uhr und Mi 13:30-18 Uhr
(5)
Standesamt
22.28 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Köbler Weg 44, 63546 Hammersbach
Telefon:06185180010
Fax:06185180067
E-Mail:p.heinz@hammersbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 9-12 Uhr Di 7-12 Uhr Do 15-18 Uhr sowie nach Vereinbarung
(2)
Standesamt
23.2 km von Main-Kinzig-Kreis
Anschrift:Am Rathaus 11, 36391 Sinntal
Telefon:0666480111
Fax:0666480121
E-Mail:info@sinntal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
11 - 20 von 30
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Main-Kinzig-Kreis
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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