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Lohnsteuerhilfe Offenbach am Main (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Kurhausstr. 5a, 65719 Hofheim
Telefon:061922916211
Fax:061922916236
E-Mail:sabine.bergmann@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 9-18 Uhr
Anschrift:Schillerstr. 19a, 65479 Raunheim
Telefon:061426034723
Fax:06142171520
E-Mail:alexandra.mosch@vlh.de
Anschrift:In der Höll 2, 61169 Friedberg
Telefon:0603113465
Fax:0603161901
E-Mail:renate.weber@vlh.de
Anschrift:Bismarckstr. 8, 61169 Friedberg
Telefon:060311662632
E-Mail:doris.heyden@vlh.de
Anschrift:Marienbader Str. 4, 61273 Wehrheim
Telefon:0608156815
E-Mail:ronald.mueller@vlh.de
Anschrift:Dalbergstr. 4, 65439 Flörsheim
Telefon:06145544930
E-Mail:ines.gawrisch@vlh.de
Anschrift:Sandstr. 20, 64331 Weiterstadt
Telefon:061519067807
E-Mail:juergen.klockner@vlh.de
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Akteuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
26.86 km von Offenbach am Main
Anschrift:Hirschabchweg 35, 64846 Groß-Zimmern
Telefon:060716366599
Fax:06071737421
E-Mail:jjahn@aktuell-verein.de
Sprechzeiten:Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Anschrift:Georg-August-Zinn-Str. 2, 64823 Groß-Umstadt
Telefon:060783273
E-Mail:ulrich.oldendorf@vlh.de
Anschrift:Im Neuen Berg 10, 63571 Gelnhausen
Telefon:06051473205
Fax:06051473206
E-Mail:diethelm.koehler@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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