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Hochbauämter in Freiensteinau - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bauamt
2.36 km von Freiensteinau
Anschrift:Alte Schulstraße 5, 36399 Freiensteinau
Telefon:06666960014
Fax:06666960033
E-Mail:fehl@freiensteinau.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Di 15:00 - 18:00 Uhr
(3)
Kreisbauamt
257.82 km von Freiensteinau
Anschrift:Goldhelg 20, 36341 Lauterbach
Telefon:06641977460
Fax:06641977461
E-Mail:bauaufsicht@vogelsbergkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Freiensteinau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
6.35 km von Freiensteinau
Anschrift:Hauptstraße 51, 36355 Grebenhain
Telefon:06644962713
Fax:06644962722
E-Mail:info@gemeinde-grebenhain.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 14-18:30 Uhr
(2)
Bauamt
9.03 km von Freiensteinau
Anschrift:Hainzeller Straße 1, 36154 Hosenfeld
Telefon:06650962015
Fax:06650962030
E-Mail:bauabteilung@gemeinde-hosenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-19 Uhr
(2)
Bauamt
11.98 km von Freiensteinau
Anschrift:Carl-Lomb-Str. 1, 63633 Birstein
Telefon:0605480822
Fax:0605480850
E-Mail:info@birstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(1)
Bauamt
12.5 km von Freiensteinau
Anschrift:Hauptstraße 36, 36103 Flieden
Telefon:06655796303
Fax:06655796352
E-Mail:gemeinde@flieden.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
13.35 km von Freiensteinau
Anschrift:Marktplatz 7, 36358 Herbstein
Telefon:06643960018
Fax:06643960020
E-Mail:h.bender@stadt-herbstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12 Uhr Do 14-18:30 Uhr Fr 8:30-11:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Freiensteinau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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