Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Große Allee 26, 34454 Bad Arolsen |
Telefon: | 05691801160 |
Fax: | 05691801872 |
E-Mail: | info@bad-arolsen.de |
Anschrift: | Südring 2, 34497 Korbach |
Telefon: | 05631954418 |
Fax: | 05631954375 |
E-Mail: | bauen@lkwafkb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hüfte 7, 34477 Twistetal |
Telefon: | 05695979916 |
Fax: | 05695979933 |
E-Mail: | info@twistetal.de |
Anschrift: | Steinweg 29, 34471 Volkmarsen |
Telefon: | 05693687220 |
Fax: | 05693687600 |
E-Mail: | stadt@volkmarsen.de |
Anschrift: | Lange Straße 6, 34474 Diemelstadt |
Telefon: | 05694979828 |
Fax: | 05694979826 |
E-Mail: | vahle@diemelstadt.de |
Anschrift: | Burgstraße 33-35, 34466 Wolfhagen |
Telefon: | 05692602310 |
Fax: | 0569260277310 |
E-Mail: | stadtverwaltung@wolfhagen.de |
Anschrift: | Volkmarser Straße 3, 34479 Breuna |
Telefon: | 05693989817 |
Fax: | 05693989830 |
E-Mail: | gemeinde@breuna.de |
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Bad Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurde erstmals 1131 mit der Gründung des Augustiner-Stiftes „Aroldessen“ erstmals urkundlich erwähnt und war 1655-1918 Residenzstadt der Fürsten von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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