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Anschrift: | Aarweg 10, 35104 Lichtenfels |
Telefon: | 05636979713 |
Fax: | 05636979720 |
E-Mail: | rathaus@stadt-lichtenfels.de |
Anschrift: | Südring 2, 34497 Korbach |
Telefon: | 05631954418 |
Fax: | 05631954375 |
E-Mail: | bauen@lkwafkb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Österstr. 1, 59964 Medebach |
Telefon: | 02982400230 |
Fax: | 02982400410 |
E-Mail: | post@medebach.de |
Anschrift: | Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder) |
Telefon: | 064515050 |
Fax: | 06451505100 |
E-Mail: | info@frankenberg.de |
Anschrift: | Ehlingshäuser Str. 1, 35110 Frankenau |
Telefon: | 0645579923 |
Fax: | 0645579955 |
E-Mail: | marcel.ulrich@frankenau.de |
Anschrift: | Schlossstraße 1, 34516 Vöhl |
Telefon: | 05635993160 |
Fax: | 05635993199 |
E-Mail: | info@voehl.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg |
Telefon: | 02984303132 |
Fax: | 02984303109 |
E-Mail: | post@stadt-hallenberg.de |
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Lichtenfels im Nordwesten von Nordhessen liegt am Fuße des Rothaargebirges und ca. 53 km südwestlich von Kassel an der Orke und der Wilden Aa. 1971 entstand die Landstadt im Zuge einer Verwaltungsreform...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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