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Lohnsteuerhilfe Münzenberg (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wiederaufbaustraße 7, 61197 Florstadt
Telefon:060359037096
Öffnungs­zeiten:Termine nach Vereinbarung
Anschrift:Jahnstr. 5, 35582 Wetzlar
Telefon:06419203800
Fax:06419203718
E-Mail:michael.kunze@vlh.de
Anschrift:Krofdorfer Str. 16, 35452 Heuchelheim
Telefon:064165187
E-Mail:heiko.damm@vlh.de
Anschrift:Zur Köhlermühle 30, 63667 Nidda
Telefon:060433665
E-Mail:monika.jung@vlh.de
Anschrift:Marienbader Str. 4, 61273 Wehrheim
Telefon:0608156815
E-Mail:ronald.mueller@vlh.de
Anschrift:Alt Seulberg 51, 61381 Friedrichsdorf
Telefon:061724998050
Fax:06172995606
E-Mail:birgit.meyer@vlh.de
Anschrift:Hessenstr. 6, 35789 Weilmünster
Telefon:06472911778
Fax:06472911779
E-Mail:christa.eggerstedt@vlh.de
Anschrift:Louisenstr. 28, 61348 Bad Homburg
Telefon:061726818625
E-Mail:ibrahim.fidan@vlh.de
Anschrift:Graf-Stauffenberg-Ring 171, 61350 Bad Homburg
Telefon:06172998494
E-Mail:johanna.schwan-collazo@vlh.de
Anschrift:Stadionstr. 8, 35606 Solms
Telefon:064428740
E-Mail:jeanette.doerrbecker-spaeth@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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