Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn |
Telefon: | 038293823432 |
Fax: | 038293823333 |
E-Mail: | info@stadt-kborn.de |
Anschrift: | Am Wall 3-5, 18273 Güstrow |
Telefon: | 0384375563999 |
Fax: | 0384375510800 |
E-Mail: | info@lkros.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 18236 Kröpelin |
Telefon: | 03829285140 |
Fax: | 03829285110 |
E-Mail: | info@stadt-kroepelin.de |
Anschrift: | Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan |
Telefon: | 03820370161 |
Fax: | 03820370140 |
E-Mail: | info@doberan-land.de |
Anschrift: | Burchardstraße 1 A, 18233 Neubukow |
Telefon: | 03829478256 |
Fax: | 03829470255 |
E-Mail: | rathaus@neubukow.de |
Anschrift: | Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow |
Telefon: | 03829470241 |
Fax: | 03829470255 |
E-Mail: | k.schmidt@neubukow-salzhaff.de |
Anschrift: | Heller Weg 2a, 18239 Satow |
Telefon: | 03829573413 |
Fax: | 03829573444 |
E-Mail: | joern.rachowe@satow.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Das amtsfreie Kühlungsborn ist ein Ostseebad im Landkreis Rostock und entstand 1938 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Brunshaupten, Arendsee und Fulgen, deren Geschichte fast 800 Jahre zurückreicht...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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