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Anschrift: | Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande |
Telefon: | 03820150050 |
Fax: | 03820150099 |
E-Mail: | schmidt@amt-rostocker-heide.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Moorweg 5, 18184 Broderstorf |
Telefon: | 03820471833 |
Fax: | 03820471850 |
E-Mail: | poststelle@amtcarbaek.de |
Anschrift: | St.-Georg-Straße 109, 18055 Rostock |
Telefon: | 03813812005 |
Fax: | 03813812609 |
E-Mail: | finanzen@rostock.de |
Anschrift: | Ribnitzer Str. 21, 18181 Graal-Müritz |
Telefon: | 03820681151 |
E-Mail: | finanzen@gemeinde-graal-mueritz.de |
Anschrift: | Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz |
Telefon: | 03820948031 |
Fax: | 03820948049 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-sanitz.de |
Anschrift: | Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf |
Telefon: | 03820862824 |
Fax: | 03820862860 |
E-Mail: | info@dummerstorf.de |
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Mönchhagen grenzt östlich an Rostock und liegt nur etwa 10 km entfernt von der Küste der Ostsee. Der Gedenkstein in Häschendorf von 1970, das historische Schulgebäude und die Kirche sollten besichtigt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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