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Lohnsteuerhilfe Greven (Mecklenburg) (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Teilfeld 11, 21339 Lüneburg
Telefon:04131681559
Fax:04131681373
E-Mail:ute.tietz@vlh.de
Anschrift:Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg
Telefon:041312873242
E-Mail:erika.woelbeling@vlh.de
Anschrift:Forstweg 9, 19217 Rehna
Telefon:03887267150
Fax:03887267151
E-Mail:ralph.glaser@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 104, 23627 Groß Grönau
Telefon:045091582
Fax:032128542097
E-Mail:frauke.noedl@vlh.de
Anschrift:Gaußstr. 8, 21335 Lüneburg
Telefon:04131681341
E-Mail:roland.fuchs@vlh.de
Anschrift:Lüneburger Str. 5, 19273 Neuhaus/Elbe
Telefon:038841759658
Fax:038841759675
E-Mail:daniela.vermehren@vlh.de
Anschrift:Am Wald 21, 23923 Herrnburg
Telefon:038821670116
Fax:03882166658
E-Mail:cornelia.cochius@vlh.de
Anschrift:Ratzeburger Allee 94, 23562 Lübeck
Telefon:015231061906
E-Mail:frauke.noedl@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 3, 23923 Retelsdorf
Telefon:03882823677
E-Mail:astrid.markus@vlh.de
Anschrift:Ratzeburger Allee 42a, 23562 Lübeck
Telefon:04518084082
Fax:04518084083
E-Mail:julian.neumannl@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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