Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717226300 |
Fax: | 03871722777777 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Anschrift: | Am Markt 22, 19386 Lübz |
Telefon: | 038731507310 |
Fax: | 038731507104 |
E-Mail: | j.salomon@amt-eldenburg-luebz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Steindamm 21, 16928 Groß Pankow |
Telefon: | 03398378921 |
Fax: | 03398378925 |
E-Mail: | mail@grosspankow.de |
Anschrift: | Zur Burghofwiese 2, 16949 Putlitz |
Telefon: | 03398183720 |
Fax: | 03398180671 |
E-Mail: | mail@amtputlitz-berge.de |
Anschrift: | Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim |
Telefon: | 03871421330 |
Fax: | 03871421318 |
E-Mail: | info@amtpu.de |
Anschrift: | Blutstraße 5, 19370 Parchim |
Telefon: | 0387171511 |
Fax: | 0387171566 |
E-Mail: | fb6@parchim.de |
Anschrift: | Freyensteiner Straße 42, 16945 Meyenburg |
Telefon: | 03396882512 |
Fax: | 03396882540 |
E-Mail: | mail@amtmeyenburg.de |
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Marnitz im südöstlichen Ludwigslust-Parchimer Landkreis ist etwa 15 km südöstlich der Stadt Parchim gelegen. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten befinden sich in Marnitz, wie zum Beispiel der Ruhner...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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