Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zum Amtsbrink 2, 17181 Waren (Müritz) |
Telefon: | 0395570872404 |
Fax: | 03955708765965 |
E-Mail: | info@lk-seenplatte.de |
Anschrift: | Warendorfer Straße 4, 17192 Waren (Müritz) |
Telefon: | 03991628115 |
Fax: | 03991628122 |
E-Mail: | behrend@amt-slw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) |
Telefon: | 03991177601 |
Fax: | 03991177177 |
E-Mail: | bauverwaltung@waren-mueritz.de |
Anschrift: | Alter Markt 1, 17213 Malchow |
Telefon: | 03993288166 |
Fax: | 03993288199 |
E-Mail: | info@inselstadt-malchow.de |
Anschrift: | Alter Markt 1, 17213 Malchow |
Telefon: | 03993288166 |
Fax: | 03993288199 |
E-Mail: | sandro.steinhaeuser@inselstadt-malchow.de |
Anschrift: | Markt 2, 18292 Krakow am See |
Telefon: | 03845730458 |
Fax: | 03845730440 |
E-Mail: | bauverwaltung@krakow-am-see.de |
Anschrift: | Marktplatz 1-3, 17166 Teterow |
Telefon: | 039961278015 |
Fax: | 03996127865 |
E-Mail: | info@teterow.de |
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Diese Gemeinde zählt zu den kleinsten Orten Mecklenburg-Vorpommerns und liegt in der Mecklenburgischen Seenplatte. Seine Lage am Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See sowie zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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