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Lohnsteuerhilfe Vollrathsruhe (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Mühlenstr. 41, 17213 Malchow
Telefon:03993214133
E-Mail:petra.schoettler@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 2, 17192 Waren
Telefon:03991662089
Fax:03991662094
E-Mail:bianka.zech@vlh.de
Anschrift:Seestr. 27, 18273 Güstrow
Telefon:03843842180
E-Mail:klaus.schwerinski@vlh.de
Anschrift:An der Bucht 5, 18273 Güstrow
Telefon:03843332595
Fax:03843856732
E-Mail:inge.werner@vlh.de
Anschrift:Steinstr. 7, 19395 Plau am See
Telefon:038735497004
Fax:038735497006
E-Mail:ralf.schwarz@vlh.de
Anschrift:Pferdemarkt 43, 18273 Güstrow
Telefon:03843219046
Fax:03843219049
E-Mail:brunhilde.spengler@vlh.de
Anschrift:Gustav-Melkert-Str. 20, 17207 Röbel/Müritz
Telefon:03993154345
Fax:03993154344
E-Mail:volker.michels@vlh.de
Anschrift:Bauernberg 2a, 17219 Lehsten
Telefon:0399285747
E-Mail:ilse-dore.koch@vlh.de
Anschrift:Benziner Chaussee 3, 19386 Kritzow
Telefon:03873322295
E-Mail:bettina.reichert@vlh.de
Anschrift:Straße des Frieden 35, 18299 Laage
Telefon:03996151413
Fax:03996151417
E-Mail:wolfgang.bockris@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Vollrathsruhe? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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