Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfplatz 2, 18573 Samtens |
Telefon: | 03830615915 |
Fax: | 03830615938 |
E-Mail: | sekretariat@amt-westruegen.de |
Anschrift: | Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen |
Telefon: | 03838115 |
E-Mail: | poststelle@lk-vr.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 76, 18507 Grimmen |
Telefon: | 038313571000 |
Fax: | 03831357442950 |
E-Mail: | FD43@lk-vr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 8, 18581 Putbus |
Telefon: | 03830164313 |
Fax: | 038301292 |
E-Mail: | bau-und-ordnungsamt@putbus.de |
Anschrift: | Markt 5-6, 18528 Bergen auf Rügen |
Telefon: | 03838811210 |
Fax: | 03838811166 |
E-Mail: | info@stadt-bergen-auf-ruegen.de |
Anschrift: | Badenstr. 17, 18435 Stralsund |
Telefon: | 03831252623 |
Fax: | 0383125252623 |
E-Mail: | info@stralsund.de |
Anschrift: | Bahnhofsallee 8a, 18519 Miltzow |
Telefon: | 038328603237 |
Fax: | 038328603240 |
E-Mail: | bauverwaltung@amt-miltzow.de |
Anschrift: | Jasmunder Straße 11, 18609 Binz |
Telefon: | 03839337456 |
Fax: | 0383932389 |
E-Mail: | post@gemeinde-binz.de |
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Die Gemeinde Samtens im Landkreis Vorpommern-Rügen befindet sich rund 20 km nordöstlich von Stralsund und ist besonders sehenswert wegen seiner Backsteinkirchen aus dem 14. Jh. Des Weiteren befindet sich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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