Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Marktplatz 1, 49688 Lastrup |
Telefon: | 04472890013 |
Fax: | 04472890033 |
E-Mail: | pech@lastrup.de |
Anschrift: | Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 0447115187 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | kreishaus@lkclp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen |
Telefon: | 04475949427 |
Fax: | 04475949490 |
E-Mail: | rathaus@molbergen.de |
Anschrift: | Peterstraße 7, 49632 Essen (Oldenburg) |
Telefon: | 054348810 |
Fax: | 054348838 |
E-Mail: | e.poehler@essen-oldb.de |
Anschrift: | Kirchstr. 1, 49699 Lindern (Oldenburg) |
Telefon: | 05957961022 |
Fax: | 05957961030 |
E-Mail: | gemeinde@lindern.de |
Anschrift: | Lindenallee 1, 49624 Löningen |
Telefon: | 05432941074 |
Fax: | 05432941036 |
E-Mail: | stadt@loeningen.de |
Anschrift: | Sevelter Straße 8, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 04471185310 |
Fax: | 04471185311 |
E-Mail: | rathaus@cloppenburg.de |
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Lastrup gehört zum Landkreis Cloppenburg. Eine wunderschön angelegte Anlage bietet der Lastruper Dorfpark, der einen Teich und eindrucksvolle Kunstwerke besitzt. Ludger Gerdes, ein bekannter Bildender...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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