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Lohnsteuerhilfe Borstel (Diepholz) (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Oberbauerschafter Str. 232, 32609 Hüllhorst
Telefon:057412326100
E-Mail:nicole.giesselmann@vlh.de
Anschrift:Schelenkampsweg 14, 28359 Bremen
Telefon:04212433886
Fax:04212433887
E-Mail:julia.breinl@vlh.de
Anschrift:Heerstr. 7, 30890 Barsinghausen
Telefon:05105778834
E-Mail:frank.sobotta@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 10a, 27777 Ganderkesee
Telefon:04222809093
Fax:04222809094
E-Mail:manfred.vogel@vlh.de
Anschrift:Pommernweg 15, 31737 Rinteln
Telefon:057519714019
Fax:05751918605
E-Mail:silvia.wendland@vlh.de
Anschrift:Wittorfer Str. 17, 27386 Kirchwalsede
Telefon:04269104632
E-Mail:gerhard.luehning@vlh.de
Anschrift:Am Bogen 1, 31749 Auetal
Telefon:05752180345
Fax:05752180346
E-Mail:ilona.heselhaus@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe Waller Str.
53.46 km von Borstel (Diepholz)
Anschrift:Waller Str., 28219 Bremen
Anschrift:Auf dem Acker 9, 32278 Kirchlengern
Telefon:0522373570
E-Mail:juergen.lange@vlh.de
Anschrift:Silberkuhle 1, 31867 Hülsede
Telefon:050435271
E-Mail:michael.voigt@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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