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Anschrift: | Salzbergener Str. 29, 48431 Rheine |
Telefon: | 0597140050 |
Fax: | 05971400520 |
E-Mail: | poststelle@ag-rheine.nrw.de |
Anschrift: | Münsterstr. 35, 49477 Ibbenbüren |
Telefon: | 054519260 |
Fax: | 05451926100 |
E-Mail: | poststelle@ag-ibbenbueren.nrw.de |
Anschrift: | Burgstr. 28, 49808 Lingen |
Telefon: | 059180490 |
Fax: | 05918049409 |
Anschrift: | Gerichtsweg 1, 49545 Tecklenburg |
Telefon: | 05482670 |
Fax: | 054826712 |
E-Mail: | poststelle@ag-tecklenburg.nrw.de |
Anschrift: | Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück |
Telefon: | 054396080 |
Fax: | 05439608200 |
Anschrift: | Gerichtstr. 2, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551660 |
Fax: | 0255166155 |
E-Mail: | poststelle@ag-steinfurt.nrw.de |
Anschrift: | Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn |
Telefon: | 059217010 |
Fax: | 0592170117 |
Anschrift: | Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück |
Telefon: | 05413150 |
Fax: | 05413156304 |
E-Mail: | poststelle@ag-os.niedersachsen.de |
Anschrift: | Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931888100 |
Fax: | 05931888250 |
E-Mail: | agmep-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Schloss, 49186 Bad Iburg |
Telefon: | 0540373020 |
Fax: | 054037302100 |
E-Mail: | poststelle@ag-ibg.niedersachsen.de |
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Schapen liegt unweit der Stadt Hörstel und fand vermutlich schon anno 890 urkundliche Ersterwähnung. Der historische Ortskern mit der katholischen Kirche und dem Schäferdenkmal lädt zum Spaziergang ein.
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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