Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 1-2, 30974 Wennigsen (Deister) |
Telefon: | 0510370070 |
Fax: | 05103700716 |
E-Mail: | info@wennigsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zur Salzhaube 9, 31832 Springe |
Telefon: | 05041730 |
Fax: | 0504173281 |
E-Mail: | stadt@springe.de |
Anschrift: | Kirchstr. 1-3, 30989 Gehrden |
Telefon: | 05108640460 |
Fax: | 051086404199 |
E-Mail: | info@gehrden.de |
Anschrift: | Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen |
Telefon: | 051057742248 |
Fax: | 051057742203 |
E-Mail: | info@stadt-barsinghausen.de |
Anschrift: | Hansastraße 38, 30952 Ronnenberg |
Telefon: | 05114600300 |
Fax: | 05114600201 |
E-Mail: | info@ronnenberg.de |
Anschrift: | Obertorstr. 1-3, 31848 Bad Münder am Deister |
Telefon: | 050429430 |
Fax: | 05042943150 |
E-Mail: | stadt@bad-muender.de |
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Die Gemeinde im Calenberger Land ist etwa 15 km südwestlich von Hannover gelegen. Attraktiv für Besucher ist vor allem das Kloster Wennigsen. Auch ein Besuch des alten Zollhauses und des Wasserparks lohnt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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