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Lohnsteuerhilfe Wennigsen (Deister) (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Voßstr. 25, 30161 Hannover
Telefon:051110534134
E-Mail:elena.spivak@vlh.de
Anschrift:Im Winkel 7, 31559 Haste
Telefon:05723798519
E-Mail:christian.kusch@vlh.de
Anschrift:Am Radlah 3, 30880 Laatzen
Telefon:05102916213
Fax:05102916212
E-Mail:marion.krug@vlh.de
Anschrift:Hellenkamp 7, 30539 Hannover
Telefon:051151064980
E-Mail:anja.radike@vlh.de
Anschrift:Günther-Wagner-Allee 21, 30177 Hannover
Telefon:01799281710
E-Mail:josefa.cobrerosmarcos@vlh.de
Anschrift:Luther Weg 39, 31515 Wunstorf
Telefon:05031972213
E-Mail:martin.mueller-steffen@vlh.de
Anschrift:Kleine Bünte 1a, 31559 Hohnhorst
Telefon:057237890047
Fax:057239081252
E-Mail:melanie.bruenger@vlh.de
Anschrift:Über den Eichen 25, 31840 Hessisch Oldendorf
Telefon:05152962406
E-Mail:rosa.engelhardt@vlh.de
Anschrift:Meerweg 10, 31180 Giesen
Telefon:051219329171
Fax:051219329203
E-Mail:marina.martin-gyoeri@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 374, 30826 Garbsen
Telefon:05131456881
Fax:05131456882
E-Mail:astrid.gehrke@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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