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Lohnsteuerhilfe Neuhof (Hildesheim) (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Swindonstr. 26, 38226 Salzgitter
Telefon:053412848110
Fax:053412843262
E-Mail:wolfgang.diener@vlh.de
Anschrift:Bozener Str. 13, 38640 Goslar
Telefon:053213349262
Fax:05321319196
E-Mail:petra.nordengruen@vlh.de
Anschrift:An der Schmiede 9, 30982 Pattensen
Telefon:05066604756
E-Mail:tanja.wilke@vlh.de
Anschrift:Am Radlah 3, 30880 Laatzen
Telefon:05102916213
Fax:05102916212
E-Mail:marion.krug@vlh.de
Anschrift:Am Brink 8, 31863 Coppenbrügge
Telefon:05156990534
E-Mail:uwe.memmeler@vlh.de
Anschrift:Redener Weg 6, 30982 Pattensen
Telefon:051018558888
Fax:051018558889
E-Mail:tanja.wilke@vlh.de
Anschrift:Anna-Amalia-Str. 25, 38304 Wolfenbüttel
Telefon:05331887249
E-Mail:wolfgang.diener@vlh.de
Anschrift:Hermann-Löns-Weg 12, 37197 Hattorf
Telefon:05584949006
E-Mail:ulrike.meinecke@vlh.de
Anschrift:Max-Born-Weg 19, 30880 Laatzen
Telefon:05119822521
Fax:05119822524
E-Mail:regina.hein@vlh.de
Anschrift:Schützenstr. 1, 31224 Peine
Telefon:05171805310
Fax:05171805311
E-Mail:sonja.ruediger@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Neuhof (Hildesheim)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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