Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstr. 3, 31171 Nordstemmen |
Telefon: | 0506980030 |
Fax: | 0506980092 |
E-Mail: | gemeinde@nordstemmen.de |
Anschrift: | Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim |
Telefon: | 051213094551 |
Fax: | 051213092000 |
E-Mail: | info@landkreishildesheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 61, 31008 Elze |
Telefon: | 0506846440 |
Fax: | 0506846477 |
Anschrift: | Rathausstraße 27, 31180 Giesen |
Telefon: | 0512193100 |
Fax: | 05121931080 |
E-Mail: | info@giesen.de |
Anschrift: | Blanke Straße 16, 31028 Gronau (Leine) |
Telefon: | 05182902673 |
Fax: | 05182902199 |
E-Mail: | info@sg-leinebergland.de |
Anschrift: | Steinstraße 22, 31157 Sarstedt |
Telefon: | 0506680551 |
Fax: | 0506680570 |
E-Mail: | rathaus@sarstedt.de |
Anschrift: | Markt 3, 31134 Hildesheim |
Telefon: | 051213013122 |
Fax: | 051213013180 |
E-Mail: | bauaufsicht@stadt-hildesheim.de |
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Nordstemmen liegt in der Metropolregion Hannover und wird von der Leine durchflossen. Seine Nähe zur Norddeutschen Tiefebene macht Nordstemmen zu einem beliebten Ausflugsziel für Erholungssuchende...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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