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Lohnsteuerhilfe Holzminden (Landkreis) (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schwarze Riehe 31, 31199 Diekholzen
Telefon:051212835501
E-Mail:marina.maneke@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 38, 31171 Nordstemmen
Telefon:050694728980
E-Mail:hella.person@vlh.de
Anschrift:Silberkuhle 1, 31867 Hülsede
Telefon:050435271
E-Mail:michael.voigt@vlh.de
Anschrift:Am Bogen 1, 31749 Auetal
Telefon:05752180345
Fax:05752180346
E-Mail:ilona.heselhaus@vlh.de
Anschrift:An der Schmiede 9, 30982 Pattensen
Telefon:05066604756
E-Mail:tanja.wilke@vlh.de
Anschrift:Pommernweg 15, 31737 Rinteln
Telefon:057519714019
Fax:05751918605
E-Mail:silvia.wendland@vlh.de
Anschrift:Meerweg 10, 31180 Giesen
Telefon:051219329171
Fax:051219329203
E-Mail:marina.martin-gyoeri@vlh.de
Anschrift:Am Ehrenmal 1a, 31180 Giesen
Telefon:05121268856
E-Mail:gabriele.hubertz@vlh.de
Anschrift:Lange Str. 21, 34289 Zierenberg
Telefon:056062535
Fax:05606533807
E-Mail:uwe.beisheim@vlh.de
Anschrift:Menzenweg 8, 30890 Barsinghausen
Telefon:051055133998
E-Mail:kerstin.kleineheismann@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Holzminden (Landkreis)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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