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Hochbauämter im Landkreis Leer - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon:04919261264
Fax:04919261388
E-Mail:info@landkreis-leer.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bauordnungsamt
0.89 km von Leer
Anschrift:Rathausstraße 1, 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon:04919782277
Fax:04919782454
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
6.3 km von Leer
Anschrift:Hofstraße 2, 26844 Jemgum
Telefon:04958918115
Fax:04958918140
E-Mail:karl-heinz.friedrichs@jemgum.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(1)
Bauamt
7.22 km von Leer
Anschrift:Bahnhofstraße 18, 26810 Westoverledingen
Telefon:04955933172
Fax:04955933299
E-Mail:gemeinde@westoverledingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung
(4)
Bauamt
8.92 km von Leer
Anschrift:Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland
Telefon:04954801167
Fax:04954801111
E-Mail:info@moormerland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8:30-12:30 Do 14:30-17:00 Uhr
(1)
Bauamt
10.17 km von Leer
Anschrift:Osterstraße 1, 26826 Weener
Telefon:04951305300
Fax:0495130599300
E-Mail:info@weener.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.30 und Mo 14.30-18.00 Uhr
(3)
Bauamt
10.96 km von Leer
Anschrift:Rathausring 8-12, 26849 Filsum
Telefon:04957918030
Fax:04957918040
E-Mail:gemeinde@juemme.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-17:30 Uhr
(2)
Bauamt
12.2 km von Leer
Anschrift:Rathausstraße 14, 26835 Hesel
Telefon:049503946
Fax:049503939
E-Mail:rathaus@hesel.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(1)
Bauamt
12.97 km von Leer
Anschrift:1. Südwieke 2a, 26817 Rhauderfehn
Telefon:049529030
Fax:04952903359
E-Mail:gemeinde@rhauderfehn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-15:30 Uhr
(3)
Bauamt
13.9 km von Leer
Anschrift:Kirchring 2, 26831 Bunde
Telefon:0495380921
Fax:0495380912
E-Mail:info@gemeinde-bunde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Leer
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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