Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Oyler Landstraße 30, 31608 Marklohe |
Telefon: | 05021607120 |
Fax: | 050216071221 |
E-Mail: | smlem@nlstbv.niedersachsen.de |
Anschrift: | Hoysinghauser Straße 1, 31600 Uchte |
Telefon: | 05763943260 |
Fax: | 057639432619 |
E-Mail: | smuch@nlstbv.niedersachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Gaswerk 6, 27305 Bruchhausen-Vilsen |
Telefon: | 04252911090 |
Fax: | 042529110929 |
E-Mail: | smvil@nlstbv.niedersachsen.de |
Anschrift: | Nienhaus 7 B, 27211 Bassum |
Telefon: | 04241804850 |
Fax: | 042418048520 |
E-Mail: | smbas@nlstbv.niedersachsen.de |
Anschrift: | Achimer Straße 32 D, 28876 Oyten |
Telefon: | 04207688090 |
Fax: | 042076880918 |
E-Mail: | fmoyt@nlstbv.niedersachsen.de |
Anschrift: | Kleine Marschstraße 32, 28309 Bremen |
Telefon: | 0420791440 |
Fax: | 04207914418 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Deiler Weg 5, 29683 Fallingborstel |
Telefon: | 0516296010 |
Fax: | 05162960118 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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1139 wurde der Ort zum ersten Mal in einer Urkunde genannt. Schweringen liegt unweit von Nienburg/Weser und ist Mitglied der Samtgemeinde Grafschaft Hoya. Das Ortsbild wird sehr durch die eindrucksvollen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenmeisterei dient allgemein als Standort für Material und Personal, die für den Straßenbetriebsdienst benötigt werden.
Primär ist die Straßenmeisterei dafür zuständig, für die Straßenunterhaltung (z. B. durch Streckenwartung, Straßensanierung) zu sorgen. Auch Maßnahmen zur sicheren Verkehrsabwicklung werden von der Straßenmeisterei durchgeführt.
Der Oberbegriff Straßenmeisterei umfasst nicht nur solche Einrichtungen, die für den Straßenbetriebsdienst auf klassifizierten Straßen notwendig sind. Auch Autobahnmeistereien, Brückenmeistereien, Mischmeistereien sowie die Mastermeistereien zählen zu den Straßenmeistereien.
Für die Straßen- und Autobahnmeistereien ist der Winterdienst während der Wintermonate eine Hauptaufgabe. Der Winterdienst dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen.
Die Pflege des Straßenbegleitgrüns ist ebenfalls eine der wichtigsten Zuständigkeiten der Straßenmeisterei. Wenngleich das Straßenbegleitgrün oftmals dem Schutz dient, sind die Straßenverhältnisse regelmäßig hinsichtlich der Sichtbarkeit von Schildern und Verkehrszeichen zu prüfen.
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