Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden |
Telefon: | 05493987160 |
Fax: | 05493987199 |
E-Mail: | info@neuenkirchen-voerden.de |
Anschrift: | Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta |
Telefon: | 044418980 |
Fax: | 044418981037 |
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlenstraße 18, 49401 Damme |
Telefon: | 0549166247 |
Fax: | 0549166288 |
E-Mail: | anja.haskamp@damme.de |
Anschrift: | Große Straße 19, 49451 Holdorf |
Telefon: | 0549498521 |
Fax: | 0549498599 |
E-Mail: | bolles@holdorf.de |
Anschrift: | Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück |
Telefon: | 054399620 |
Fax: | 05439962210 |
E-Mail: | info@bersenbrueck.de |
Anschrift: | Hasestraße 11, 49565 Bramsche |
Telefon: | 0546183163 |
Fax: | 05461836193 |
E-Mail: | info@bramsche.de |
Anschrift: | Am Rathausplatz 13, 49439 Steinfeld (Oldenburg) |
Telefon: | 054928638 |
Fax: | 054928637 |
E-Mail: | info@steinfeld.de |
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Neuenkirchen-Vörden liegt in besonders hervorragender Lage, zwischen dem Alfsee, Dammer Bergen und Großem Moor. Vermutlich reicht die Historie des Ortes bis in das 11. Jahrhundert zurück. Die Gemeinde ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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