Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 2-4, 26427 Esens |
Telefon: | 0497120614 |
Fax: | 0497120666 |
E-Mail: | janna.kutsche@esens.de |
Anschrift: | Am Markt 9, 26409 Wittmund |
Telefon: | 044628601 |
Fax: | 04462861125 |
E-Mail: | landkreis@lk.wittmund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kurt-Schwitters-Platz 1, 26409 Wittmund |
Telefon: | 04462983109 |
Fax: | 04462983299 |
E-Mail: | rathaus@stadt.wittmund.de |
Anschrift: | Helmsteder Straße 1, 26434 Wangerland |
Telefon: | 04463989141 |
Fax: | 04463989150 |
E-Mail: | gemeinde@wangerland.org |
Anschrift: | Lindenallee 1, 26441 Jever |
Telefon: | 044619190 |
Fax: | 044619198880 |
E-Mail: | landkreis@friesland.de |
Anschrift: | Am Kirchplatz 11, 26441 Jever |
Telefon: | 044619390 |
Fax: | 04461939100 |
E-Mail: | info@stadt-jever.de |
Anschrift: | Hauptstraße 28, 26465 Langeoog |
Telefon: | 04972693118 |
Fax: | 04972693116 |
E-Mail: | gemeinde@langeoog.de |
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Schon 1191 wurde der Ort in einer Urkunde genannt. Werdum befindet sich im Harlingerland, unweit von Holtriem und Esens. Große Bekanntheit besitzt die Gemeinde durch ihre geschichtsträchtige Burg. Auch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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