Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich |
Telefon: | 024629908317 |
Fax: | 024629908900 |
E-Mail: | mail@linnich.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 16, 52351 Düren |
Telefon: | 02421220 |
Fax: | 02421221010900 |
E-Mail: | mail@kreis-dueren.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Große Rurstraße 17, 52428 Jülich |
Telefon: | 02461630 |
Fax: | 0246163362 |
E-Mail: | info@juelich.de |
Anschrift: | Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven |
Telefon: | 02464586241 |
Fax: | 02464586222 |
E-Mail: | gemeinde@aldenhoven.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven |
Telefon: | 0243382185 |
Fax: | 0243382265 |
E-Mail: | info@hueckelhoven.de |
Anschrift: | Landstraße 4, 52445 Titz |
Telefon: | 0246399540 |
Fax: | 024639954999 |
E-Mail: | info@gemeinde-titz.de |
Anschrift: | Grabenstraße 11, 52499 Baesweiler |
Telefon: | 024018000 |
Fax: | 02401800117 |
E-Mail: | info@stadt.baesweiler.de |
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Linnich im Kreis Düren liegt an der Rur zwischen Aachen und Mönchengladbach. Schon 888 wurde Linnich erstmals urkundlich erwähnt. Linnich umfasst die Stadt Linnich, Boaslar, Ederen, Gereonsweiler...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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