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Lohnsteuerhilfe Stadtbezirk 02 (Düsseldorf) (Seite 6)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bahnhofstr. 37, 45525 Hattingen
Telefon:021956896893
Fax:021956889293
E-Mail:katja.hausherr@vlh.de
(3)
Lohnsteuerhilfeverein Schwalmtal (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
34.77 km von Stadtbezirk 02 (Düsseldorf)
Anschrift:Ungerather Kirchweg 5b, 41366 Schwalmtal
Telefon:021639877956
E-Mail:alexandra.schwartze@vlh.de
Anschrift:Kirchhellener Str. 42, 46236 Bottrop
Telefon:02041692568
Fax:02041772535
E-Mail:markus.tewes@vlh.de
Anschrift:Zülpicher Str. 257, 50937 Köln
Telefon:02214924776
E-Mail:adela.robu@vlh.de
Anschrift:Follerstr. 64, 50676 Köln
Telefon:022180158827
E-Mail:anke.pfeilsticker@vlh.de
Anschrift:Deutz-Kalker-Str. 126, 50679 Köln
Telefon:0221834182
E-Mail:rainer.georg@vlh.de
Anschrift:Kleekampstr. 29, 46145 Oberhausen
Telefon:020861029070
Fax:02086099202
E-Mail:heike.guthoff@vlh.de
(4)
Lohnsteuerhilfeverein Nettetal (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
35.66 km von Stadtbezirk 02 (Düsseldorf)
Anschrift:Obere Färberstr. 7, 41334 Nettetal
Telefon:02153957801
Fax:021539562368
E-Mail:erika.muelleneisen@vlh.de
Anschrift:Zum Ludwigstal 22, 45527 Hattingen
Telefon:023243445969
Fax:023243445963
E-Mail:nicole.osterfeld@vlh.de
(8)
Lohnsteuerhilfeverein Kerpen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
36.19 km von Stadtbezirk 02 (Düsseldorf)
Anschrift:Pferdsbruchfeld 21, 50170 Kerpen
Telefon:02273550632
Fax:02273550604
E-Mail:eveline.krause@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Stadtbezirk 02 (Düsseldorf)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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