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Anschrift: | Kaiserswerther Straße 390, 40200 Düsseldorf |
Telefon: | 02118994800 |
E-Mail: | gartenamt@duesseldorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenstr. 4, 41470 Neuss |
Telefon: | 021375989 |
E-Mail: | bergisches-land@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Buschweg 16, 41540 Dormagen |
Telefon: | 02133280137 |
Fax: | 02133280138 |
E-Mail: | rhein-sieg-erft@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Husumerweg 21, 47829 Krefeld |
Telefon: | 02151523989 |
Fax: | 020994773150 |
E-Mail: | ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Schirpenbruch 1, 42699 Solingen |
Telefon: | 02123821583 |
E-Mail: | bergisches-land@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Gelleper Str. 51, 47809 Krefeld |
Telefon: | 01715870366 |
Fax: | 02813383285 |
E-Mail: | niederrhein@wald-und-holz.nrw.de |
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Der neunte Düsseldorfer Stadtbezirk ist im Süden der Metropole gelegen. Schon seit 1975 besteht der Bezirk in seiner heutigen Form. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten des Stadtbezirks zählen das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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