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Lohnsteuerhilfe Heidhausen (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Altenessener Str. 272, 45326 Essen
Telefon:02017492244
E-Mail:patricia.adamski@vlh.de
Anschrift:Wattenscheider Hellweg 115a, 44867 Bochum
Telefon:02327225506
E-Mail:cordula.engel-waszkiewitz@vlh.de
Anschrift:Zum Ludwigstal 22, 45527 Hattingen
Telefon:023243445969
Fax:023243445963
E-Mail:nicole.osterfeld@vlh.de
Anschrift:Blumenthalstr. 5a, 45476 Mülheim an der Ruhr
Telefon:02082055153
Fax:02082055154
E-Mail:ute.fritscher@vlh.de
Anschrift:Marxstr. 53, 45527 Hattingen
Telefon:0232460592
E-Mail:elke.weise@vlh.de
Anschrift:Parkstr. 71, 44866 Bochum
Telefon:02327564041
E-Mail:hartmut.groll@vlh.de
Anschrift:Im Unterdorf 20, 45549 Sprockhövel
Telefon:017697888726
E-Mail:daniel.ratajczak@vlh.de
Anschrift:Corneliusstr. 2, 42329 Wuppertal
Telefon:02027387740
Fax:02023099139
E-Mail:christel.pampus@vlh.de
Anschrift:Westfälische Str. 23, 46117 Oberhausen
Telefon:015789356256
E-Mail:alexandra.funk@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Engels-Allee 193, 42285 Wuppertal
Telefon:020287056154
Fax:020276938772
E-Mail:helma.cohrs@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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