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Lohnsteuerhilfe Rietberg (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Efeuweg 14, 32760 Detmold
Telefon:05231305932
E-Mail:nicole.broselge@vlh.de
Anschrift:Schwagerstr. 15, 33739 Bielefeld
Telefon:05206704403
Fax:05206704404
E-Mail:ralf-peter.horst@vlh.de
Anschrift:Wittekindstr. 13, 32758 Detmold
Telefon:052319437514
E-Mail:olga.heidebrecht@vlh.de
Anschrift:Richthofenstr. 28, 32756 Detmold
Telefon:052313048072
Fax:052313048074
E-Mail:natascha.buscher-gavgalidis@vlh.de
Anschrift:Nicolaiweg 3, 59581 Warstein
Telefon:02902979344
E-Mail:michael.sablowski@vlh.de
Anschrift:Feldstr. 14, 49201 Dissen
Telefon:054216480710
E-Mail:barbara.bischoff@vlh.de
Anschrift:Quellgrund 7, 49214 Bad Rothenfelde
Telefon:054242219406
Fax:05424800482
E-Mail:ursula.lojewski@vlh.de
Anschrift:Brinkkamp 4, 32657 Lemgo
Telefon:052619214498
E-Mail:hans.pape@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 49, 32657 Lemgo
Telefon:052612817580
Fax:052612817559
E-Mail:luisa.pauls@vlh.de
Anschrift:Kirchstr. 5, 49186 Bad Iburg
Telefon:054037245610
Fax:054037245616
E-Mail:joerg.eustergerling@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Rietberg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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