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Lohnsteuerhilfe Rietberg (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wasserbreite 89, 32257 Bünde
Telefon:05223793591
Fax:05223793592
E-Mail:ramona.mace@vlh.de
Anschrift:Auf dem Acker 9, 32278 Kirchlengern
Telefon:0522373570
E-Mail:juergen.lange@vlh.de
Anschrift:Lütke Esch 17, 49536 Lienen
Telefon:054838813
Fax:054838843
E-Mail:hilo@zeller-lienen.de
Anschrift:Waldstr. 26, 49124 Georgsmarienhütte
Telefon:054015257
E-Mail:stefan.frankenberg@vlh.de
Anschrift:Steinstr. 24a, 59872 Meschede
Telefon:02911519
Fax:02919527231
E-Mail:margarete.such@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 49143 Bissendorf
Telefon:054029853930
Fax:054029853931
E-Mail:marlies.hentschel@vlh.de
Anschrift:Oberbauerschafter Str. 232, 32609 Hüllhorst
Telefon:057412326100
E-Mail:nicole.giesselmann@vlh.de
Anschrift:Mindener Str. 333, 49086 Osnabrück
Telefon:05419998580
E-Mail:groene.klaus@vlh.de
Anschrift:Schledehauser Weg 133, 49086 Osnabrück
Telefon:054068519053
Fax:05406899429
E-Mail:baerbel.broszeit@vlh.de
Anschrift:Parkstr. 47, 49080 Osnabrück
Telefon:054175099275
Fax:05418004013
E-Mail:marion.beste@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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