Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm |
Telefon: | 02381170 |
Fax: | 02381172971 |
E-Mail: | info@stadt.hamm.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Bahnhof 7, 59199 Bönen |
Telefon: | 023839330 |
Fax: | 02383933119 |
E-Mail: | post@boenen.de |
Anschrift: | Am Markt 4, 59514 Welver |
Telefon: | 0238451311 |
Fax: | 0238451230 |
E-Mail: | rathaus@welver.de |
Anschrift: | Westenmauer 10, 59227 Ahlen |
Telefon: | 0238259333 |
Fax: | 0238259465 |
E-Mail: | rathaus@stadt.ahlen.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne |
Telefon: | 0238971633 |
Fax: | 0238971692 |
E-Mail: | verwaltung@werne.de |
Anschrift: | Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl |
Telefon: | 029228000 |
Fax: | 029228006399 |
E-Mail: | post@werl.de |
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Hamm am Ostrand des Ruhrgebietes ist eine Planstadt, welche 1226 gegründet wurde und Mitglied des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist. Als Wahrzeichen der Stadt gilt die Pauluskirche im Stadtkern. Hamm...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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